Fördermittel

Förderberechtigt sind in NRW Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten können in NRW die Potentialberatung in Anspruch nehmen und erhalten eine Förderung bis zu 50 Prozent . Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung. Mit dem Förderprogramm: Unternehmens:Wert Mensch.
Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.